Wann werde ich die Rechnung für meine Bearbeitungsgebühr begleichen?
Die Maklergebühren sind in Ihrem Darlehen enthalten und werden transparent in dem Finanzierungsmandat angegeben, das Sie mit Ihrem Makler unterzeichnen. Diese Bearbeitungsgebühr kann nur verlangt werden, wenn die Finanzierung gefunden wurde, Ihr Darlehensangebot von einer Bank angenommen wurde und die erste Mittelfreigabe stattgefunden hat. Diese Regelung wird durch das Gesetz "MURCEF" geregelt:

Artikel L 321-2 des Gesetzes Nr. 2001-1168 vom 11. Dezember 2001:
"Von einer Privatperson darf keine Zahlung jeglicher Art verlangt werden, bevor sie einen oder mehrere Geldkredite erhalten hat"..

Wer bezahlt diese Rechnung?
Dies hängt von jedem Broker ab.
Bei Alsace Conseil Courtage wird die Rechnung direkt an Sie geschickt, Ihr Bankberater erhält eine Kopie. Wir bitten Sie, ihm Ihr Einverständnis zu geben, damit er die Zahlung für Sie vornehmen kann.
In einigen Fällen wird die Rechnung direkt an den Notar geschickt, der den Verkauf abwickelt, und dieser wird die Zahlung übernehmen.
Ihr Vertreter steht Ihnen für alle Fragen zu Ihrer Rechnung zur Verfügung.

Wie hoch ist die Bearbeitungsgebühr?
Jeder Vertreter frei festgelegt die Höhe dieser Bearbeitungsgebühr bis zu einem Höchstbetrag von 1.000 Euro. vom Broker festgelegter Höchstbetrag (Alsace Conseil Courtage).
Die Tabelle muss in den Räumlichkeiten des Maklers ausgehängt werden. Sie können die Broschüre auch auf unserer Website herunterladen.