Zwei Fälle sind zu unterscheiden:

  • Sie möchten die vorgeschlagene Finanzierung nicht bestätigen weil Sie anderweitig ein besseres Angebot erhalten haben. Sie haben eine Bedenkzeit von 10 Tagen, in der Sie das Angebot und die darin enthaltenen Verpflichtungen noch einmal genau durchlesen können. Nach Ablauf dieser Frist können Sie das Angebot zurücksenden (aber nicht früher!). Solange das Angebot nicht unterzeichnet zurückgeschickt wird, kann kein Geld von Ihnen gefordert werden. (Weder durch die Bank, noch durch den Makler, noch durch den Verkäufer)
  • Sie möchten den Verkauf rückgängig machen, obwohl Sie das Darlehensangebot erhalten haben, aus welchem Grund auch immer. Dies ist nicht unmöglich, aber mit Kosten verbunden. Sie sind jedoch gegenüber dem Verkäufer verpflichtet, der von Ihnen 10% des Kaufpreises verlangen kann. Dies wird als Strafklausel bezeichnet. Weitere Kosten können hinzukommen (Immobilienmakler, Notar, ...).